Einladungs- und Rückmeldewesen zu den Kindervorsorgeuntersuchungen 

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Berlin stärkt Kindergesundheit und Kinderschutz

Kinder und Jugendliche müssen sich gesund entwickeln können. Sie benötigen Fürsorge und Schutz.

Eine regelmäßige Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen kann eine gesunde Entwicklung  ermöglichen.
Darum hat der Berliner Senat ein Kinderschutzgesetz verabschiedet. Dieses ist seit dem 31. Dezember 2009 in Kraft. Bei Bedarf können Familien Unterstützung erhalten, zum Beispiel durch den öffentlichen Gesundheitsdienst oder die Kinder- und Jugendhilfe.

Für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr gibt es kostenlose Früherkennungsuntersuchungen. Die Zeiträume dafür sind auf wichtige kindliche Entwicklungsphasen abgestimmt. Deshalb ist eine Teilnahme an allen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen wichtig.

Die Zentrale Stelle für das Einladungs- und Rückmeldewesen bei der Charité – Universitätsmedizin erinnert Eltern, deren Kinder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht an einer anstehenden Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben. Hierdurch soll die Teilnahme an den freiwilligen Untersuchungen U4 bis U9 erhöht werden.

Das verbindliche Einladungs- und Rückmeldeverfahren gehört zum "Netzwerk Kinderschutz Berlin".
Das Gesetz wurde eng mit der Berliner Datenschutzbeauftragten abgestimmt.