
Für Ärzte und Praxispersonal
Hier finden Sie Informationen und Formulare des Verfahrens wie etwa:
- Rückmeldeformulare der durchgeführten Vorsorgeuntersuchung
- Kontaktadressen
- Materialbestellbogen...
Einsender-Information zur Corona-Pandemie
Sie befinden sich hier:
Allgemeine Informationen für medizinisches Personal
Ärztinnen und Ärzte, die eine Früherkennungsuntersuchung der Untersuchungsstufen U4 bis U9 durchgeführt haben, sind befugt und verpflichtet der Zentralen Stelle über die einheitlich vorgegebenen Rückmeldeformulare unverzüglich folgende Daten von Kindern mit Berliner Wohnsitz zu übermitteln:
- über Fax oder E-Mail: SC-ID, Geburtsdatum und Untersuchungsstufe (Sammelrückmeldebogen - schwarz)
- bei Nichtvorliegen der SC-ID: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Untersuchungsstufe (Rückmeldebogen - rot).
aktuelle Einsender-Information zur Corona-Pandemie
Die Vorsorge-Untersuchungen für Babys und Kleinkinder haben eigentlich feste Termine.
Wegen der Corona-Krise hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) beschlossen, die Toleranzzeiten teilweise aufzuheben. Informationen finden Sie hier.
Hier finden Sie den G-BA Beschluss: Kinder-Richtlinie: Ausnahmeregelung betreffend die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Konkret bedeutet das:
- U2-U5: Toleranzzeiten bleiben bestehen
- U6-U9: Toleranzzeiten aufgehoben
Diese Sonderregelung zur Kinder-Vorsorge gilt solange, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt – und bis zu drei Monate darüber hinaus.
Gilt bis vorraussichtlich: 31. März 2021.
Eltern/Sorgeberechtigte werden von uns darauf hingewiesen, dass Termine, welche schon vor längerer Zeit vereinbart wurden, nicht ohne Rücksprache mit der Kinderarztpraxis wahrgenommen werden sollen.
Die Kinder sollten möglichst nur von einer Person (keine Geschwister, Angehörige von Risikogruppen > 60 Jahre) begleitet werden, um Ansteckungen und das Infektionsrisiko für die Begleitperson zu vermeiden.
Notwenige Impfungen der Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern sollten weiterhin zeitgerecht vorgenommen werden.
Stellungnahme der ständigen Impfkommision: Durchführung von empfohlenen Schutzimpfungen währen der Covid-19-Pandemie
Hinweise für die Meldung mit SC-ID über den Sammel-Rückmeldebogen (schwarz)
- Der Sammel-Rückmeldebogen kann gefaxt oder per E-Mail versandt werden.
- Bitte übermitteln Sie Ihre Rückmeldungen täglich. Jeder Tag Verzögerung führt zu unnötigen Briefen und Kontaktaufnahmen.
- Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe von Geburtsdatum und Vorsorgeuntersuchung (U4 bis U9).
- Bitte bewahren Sie den Rückmeldebogen nach dem Versenden per Fax noch 3 Monate auf. Sollten dann keine Rückfragen durch die Zentrale Stelle erfolgt sein, kann der Bogen vernichtet werden.
- Bei Problemen mit der Faxrückmeldung kann die Rückmeldung auch über folgende Faxnummer erfolgen: 030 450 7 566 981.
- Bitte melden Sie die Teilnahme der U-Untersuchung unabhängig vom Versichertenstatus. Es wird nicht zwischen gesetzlich und privat versicherten Personen unterschieden.
- Rückmeldungen müssen nur für in Berlin gemeldete Kinder gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass es für Kinder aus anderen Bundesländern ein anders aufgebautes Rückmeldewesen gibt.
- Bitte geben Sie Ihre Rückmeldung auch für durchgeführte U-Untersuchungen, die sehr spät oder sogar außerhalb der festgelegten Toleranzgrenzen durchgeführt werden.
Weitere Dokumente
...für Ihre Pinnwand, ect...
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Ärztliche BescheinigungRückmeldeformular bei Durchführung der Kinderfrüherkennungsuntersuchung außerhalb des Landes Berlin
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Neue SC-ID-EtikettenNeuversorgung von SC-ID-Nummern (bei Zuzug nach Berlin..)
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Einladung HörscreeningBei Nichtermittlung einer SC-ID wird über Inhalt und Zweck des Hörscreenings informiert.
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Einladung zum NeugeborenenscreeningBei Nichtermittlung einer SC-ID wird über Inhalt und Zweck des NGS informiert.
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