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Dieses Foto zeigt einen Jungen mit einer Brille.

Für Eltern

Ziel vom "Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes" ist es, Kindern und Jugendlichen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen und sie vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Dazu soll unter anderem

  • die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen von Kindern mit Berliner Wohnsitz gesteigert sowie
  • die Früherkennung von Risiken für das Wohl und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.

 

Sie befinden sich hier:

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

bitte nutzen Sie das Angebot der Kindervorsorgeuntersuchungen. Sie geben sich und Ihrem Kind damit
die Möglichkeit, dass gesundheitliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden können.

Auf den folgenden Unterseiten finden Sie Informationen zu

Unter "Netzwerk" finden Sie weitere Informationen zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz.


Informationen zur Screening-ID

Was ist eine Screening-ID und wofür wird sie verwendet?

Beispieldokument Screening-ID

Die Screening-ID ist ein anonymer Zahlencode. Er besteht aus einer zwölfstelligen Ziffernfolge mit drei Prüfziffern. Neugeborene in Berlin und Brandenburg erhalten die ID bei der Geburt. Die ID wird in Form eines Bogens mit Barcode-Aufklebern in das gelbe Kinder-Untersuchungsheft eingeklebt.

Die Screening-ID wird mit den Angaben aus der Screening-Karte an das Neugeborenen-Sreeninglabor Berlin-Brandenburg übermittelt und sowohl für das Verfahren des erweiterten Neugeborenenscreenings, des Hörscreenings, als auch für das Einladungs- und Rückmeldeverfahren genutzt.

Für das weitere Verfahren übermittelt der Kinder- und Jugendarzt nach jeder Früherkennungsuntersuchung von U4 bis U9 einen der Aufkleber an die Zentrale Stelle bei der Charité.

Sie haben keine oder eine SC-ID mit einer anderen Nummer im "gelben Heft" ?

Wenn Ihr Kind nicht in Berlin oder Brandenburg geboren wurde, senden wir Ihnen eine neue SC-ID-Nummer zu.
Bitte bewahren Sie die Etiketten gut auf und nehmen sie zur nächsten Untersuchung mit.

In manchen Bundesländern werden auch die SC-ID-Etiketten für das Neugeborenenstoffwechsel- und/oder Hörscreening verwendet. Es befinden sich daher Etiketten im Heft Ihres Kindes, welche aber noch nicht in Berlin registriert wurden.
Bitte setzen Sie sich in dem Fall bitte unbedingt mit der Zentralen Stelle in Verbindung.


Informationen zum Datenschutz

Diese Kinderzeichnung zeigt eine tanzende Frau im blauen Kleid.

Seit Inkrafttreten des "Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohl des Kindes" vom 17. Dezember 2010 (GVBI. S. 875) ist bei der Charité-Universitätsmedizin Berlin eine Zentrale Stelle eingerichtet worden, die der Rechts- und Fachaufsicht der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung unterliegt.

Die Zentrale Stelle ist eine eigene datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle, so dass ein behördlicher Datenschutzbeauftragter nach Maßgabe des § 19 a des Berliner Datenschutzgesetzes zu bestellen ist.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 wurde Frau Janet Fahron zur behördlichen Datenschutzbeauftragten der Zentralen Stelle für das Einladungs-und Rückmeldewesen für Kinder-Früherkennungsuntersuchungen zum Schutz und Wohl der Kinder in Berlin bestellt.

Behördliche Datenschutzbeauftragte für das Einladungs-und Rückmeldewesen

Janet Fahron

behördliche Datenschutzbeauftragte