
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der am meisten gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten.
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Was macht die Zentrale Stelle?
Die Zentrale Stelle ermittelt durch einen Datenabgleich diejenigen Kinder, für die keine Untersuchungsbescheinigungen eingegangen sind. Sie lädt die Eltern der Kinder ein, ihr Kind zur kostenfreien Früherkennungsuntersuchung beim Kinder- und Jugendarzt oder -Ärztin vorzustellen.
Sollte nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Absendung der Einladung keine Untersuchungsbescheinigung eingegangen sein, wird das Gesundheitsamt informiert und ein Hausbesuch angeboten.
Woher kennt die Zentrale Stelle oder das Gesundheitsamt meine Anschrift und meinen Namen?
Die Daten aller Berliner Kinder, die an den Früherkennungs-Untersuchungen U4 bis U9 teilnehmen sollen, erhält die Zentrale Stelle vom Berliner Melderegister.
Kurz vor Ende des Untersuchungszeitraums (Toleranzzeitraum) der jeweiligen Untersuchungsstufe übermittelt die Zentrale Stelle auf elektronischem Weg die Daten der Kinder und deren Sorgeberechtigten, die bis zu dem Zeitpunkt noch nicht an einer Kinder-Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben.
Warum erhalte ich einen Einladungsbrief, obwohl ich bereits einen Termin beim Kinderarzt vereinbart habe?
Kurz nach Ende des empfohlenen Zeitraums der jeweiligen Untersuchungsstufe werden die erinnernden Einladungsbriefe zur freiwilligen Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind versandt.
Frühzeitig, damit ggf. noch ein Termin innerhalb der Toleranzzeit beim Kinder- und Jugendarzt oder -Ärztin vereinbart werden kann.
Ihren bereits vereinbarten Termin müssen Sie der Zentralen Stelle nicht mitteilen, denn diese Information kann dem Gesundheitsamt nicht mitgeteilt werden.
Mein Kind ist in Berlin gemeldet, die Früherkennungsuntersuchung wird aber in einem anderen Bundesland oder im Ausland durchgeführt. Was soll ich tun?
Nur die Berliner Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sind verpflichtet, die Teilnahme an den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen an die Zentrale Stelle zu melden.
Wenn die Untersuchung außerhalb des Landes Berlin durchgeführt wird, dann sollen die Eltern (Sorgeberechtigten) des untersuchten Kindes den Nachweis der Teilnahme an die Zentralestelle senden.
Als Nachweis der durchgeführten Untersuchung kann verwendet werden:
- das ausgefüllte Rückmeldeformular
- eine Kopie/Foto der Teilnahmekarte aus dem gelben Kinderuntersuchungsheft.
Bitte senden Sie den Nachweis noch am Tag der Untersuchung postalisch, per Fax oder E-Mail an die Zentrale Stelle.
Ich halte mich mit meiner Familie vorübergehend im Ausland auf oder bin aus dem Ausland zugezogen. Jetzt habe ich für mein Kind Screening-ID-Etiketten oder einen Einladungsbrief erhalten. Was soll ich tun?
Solange Ihr Kind mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist, ist eine generelle Nichtteilnahme am Einladungs- und Rückmeldewesen nicht möglich.
Findet die Untersuchung im Ausland statt? Dann senden Sie uns bitte einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung aus dem Ausland zu. Bitte senden Sie den Nachweis noch am Tag der Untersuchung postalisch, per Fax oder E-Mail an die Zentrale Stelle.
Sie haben noch kein gelbes Kinder-Untersuchungsheft?
Ihr Kinderarzt wird Ihnen bei Durchführung der anstehenden Früherkennungsuntersuchung ein neues Heft ausstellen.
Zur Klärung der Situation können Sie auch gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Wo soll ich die (nachträglich erhaltenen) SC-ID-Barcode-Etiketten für mein Kind aufbewahren?
Bitte trennen Sie den Etikettenblock vom Schreiben ab und kleben ihn durch Entfernen des schmalen Klebestreifens von der Rückseite in die innere vordere Umschlagseite des gelben Kinderuntersuchungsheftes Ihres Kindes ein.
Sollten Sie noch kein Kinder-Untersuchungsheft erhalten haben, werden Sie dieses bei der nächsten anstehenden Kinder-Früherkennungsuntersuchung vom Kinder-und Jugendarzt oder der Kinder-und Jugendärztin erhalten.
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin und nehmen die Etiketten zum Termin mit.
Was ist, wenn ich das Kinder-Untersuchungsheft mit den SC-ID-Aufklebern verliere?
Bitte setzen Sie sich mit der Zentralen Stelle in Verbindung:
Sie werden die bei uns bereits registrierten Aufkleber (Screening-D-Etiketten) nochmals zugeschickt bekommen. Ihr Kinderarzt wird Ihnen ein neues Kinder-Untersuchungsheft zur Verfügung stellen.
Im Kinder-Untersuchungsheft meines Kindes klebt bereits ein SC-ID-Aufkleber und jetzt bekomme ich noch einen Etikettenblock mit anderen Nummern zugeschickt. Was mache ich jetzt?
Bitte setzen Sie sich in dem Fall unbedingt mit der Zentralen Stelle in Verbindung:
Wir werden klären, welche die richtige Nummer (Screening-ID) für Ihr Kind ist.
Ich habe noch keinen Kinderarzt. Wo kann ich einen Termin zur Früherkennungsuntersuchung bekommen?
- Bitte suchen Sie in Ihrem Wohnbezirk nach einem Kinder- und Jugendarzt oder -Ärztin , der oder die Ihr Kind als Neupatientin oder Neupatient aufnimmt.
- Einen Kinder- und Jugendarzt oder -Ärztin für die ausschließliche Durchführung einer anstehenden Kinder-Früherkennungsuntersuchung können Sie ggf. hier finden.
Sollten Sie Unterstützung bei der Kinderarztsuche benötigen, dann können Sie sich auch an uns wenden.
Was ist, wenn die Frist (Toleranzzeit) zu einer der Früherkennungsuntersuchungen meines Kindes abgelaufen ist?
Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten kann Ihre Kinder- und Jugendärztin oder Ihr Kinder- und Jugendarzt die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung nur bis zum Ende der Toleranzzeit abrechnen.
Sollten Sie keinen Termin mehr innerhalb der Toleranzzeit erhalten, dann versuchen Sie doch bitte einen anderen Kinder- und Jugendarzt in Wohnortnähe zu finden, der die anstehende Untersuchung durchführen kann. Ggf. kann bei der Arztsuche für kurzfristige Termine auch diese Liste helfen.
Wenn Sie trotz aller Bemühungen weiterhin keinen Vorsorge-Termin für Ihr Kind vereinbaren können, dann wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt (KJGD) Ihres Bezirkes. Gegebenenfalls kann die Untersuchung dort kostenfrei durchgeführt werden.
Die Kontaktdaten zum jeweiligen KJGD finden Sie auch auf der oben verlinkten Liste "Berliner Kinder-und Jugendarztpraxen die kurzfristige Termine anbieten".
Kann ich einen Hausbesuch ablehnen?
Sollten Sie den Hausbesuch und die Nachholung der Früherkennungsuntersuchung ablehnen, ist dies vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit hinzunehmen.
Was ist, wenn das Gesundheitsamt bei einem Hausbesuch gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Kindes feststellt?
Das Gesundheitsamt ist befugt und verpflichtet, dies unverzüglich dem zuständigen Jugendamt (Koordinationsstelle Kinderschutz) mitzuteilen.
Welche Daten von mir und meinem Kind werden (wie lange) gespeichert?
Die Zentrale Stelle erhält regelmäßig von der Berliner Meldebehörde elektronisch auf der Grundlage des Geburtsregistereintrages des Kindes, vor Beginn des in den Kinder-Richtlinien für die jeweilige Früherkennungsuntersuchung U4 bis U9, folgende Daten der jeweiligen Altersstufe übermittelt:
- Vor- und Familiennamen,
- frühere Namen,
- Tag und Ort der Geburt, Sterbetag,
- Geschlecht,
- Anschrift sowie
- Personensorgeberechtigte
Nach Abschluss der durchgeführten U9 werden die personenbezogen Daten vollständig gelöscht.