
Leistungen
vom Einladungs- und Rückmeldeverfahren
- Zentrale Stelle
- Vertrauensstelle
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Was macht die Zentrale Stelle bei der Charité?
Jedes Kind braucht einen guten Start ins Leben. Gesundheit ist dabei das A und O.
In Deutschland gibt es daher für Kinder eine Reihe von Früherkennungsuntersuchungen, die dabei helfen, Entwicklungsstörungen und Krankheiten frühzeitig zu erkennen. So können eventuell notwendige Behandlungen rechtzeitig eingeleitet werden.
Bei der Charité-Universitätsmedizin Berlin wurde im Jahr 2010 eine Zentrale Stelle eingerichtet, welche der Rechts- und Fachaufsicht der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung, untersteht.Die Zentrale Stelle führt das Einladungswesen und Rückmeldeverfahren durch und darf zu diesem Zwecke die erforderlichen personenbezogenen Daten der betroffenen Kinder und deren Personensorgeberechtigten verarbeiten. Diese Daten werden regelmäßig von der Berliner Meldebehörde an die Zentrale Stelle übermittelt und werden nicht zu einem anderen als dem der Erhebung und Speicherung des zugrunde liegenden Zweckes bearbeitet.
Um die für das Verfahren notwendige SC-ID zu nutzen, wurde bei der Zentrale Stelle eine Vertrauensstelle eingerichtet. Sie hat die Aufgabe die SC-ID für das Verfahren des Neugeborenenstoffwechsel-Sreenings, des Hörscreenings als auch das Einladungswesen und Rückmeldeverfahren zu ermöglichen.
Die Datenbestände des Einladungswesen und Rückmeldeverfahrens werden getrennt von den Datenbeständen der Charité-Universitätsmedizin Berlin gehalten und werden durch besondere technische, organisatorische und personelle Maßnahmen vor unbefugter Bearbeitung geschützt.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die personenbezogenen Daten vollständig gelöscht.