Seit Oktober 2016 bekommen alle Eltern von Neugeborenen ein neues, verändertes Kinderuntersuchungsheft von den Geburtseinrichtungen und Hebammen ausgehändigt. Es wird auch "Gelbes Heft" genannt.
Die Inhalte zu den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 wurden überarbeitet und konkretisiert. Neben der stärkeren Berücksichtigung von psychosozialen Aspekten wurden zum Beispiel die Merkmale überarbeitet, die bei der Beurteilung der Entwicklung eines Kindes helfen sollen.
Darüber hinaus wurde die Dokumentation im Gelben Heft zu den Untersuchungsinhalten angepasst.
Neu im Gelben Heft ist eine Teilnahmekarte, auf der die Untersuchung bestätigt wird. Eltern können damit bei entsprechenden Stellen einfach belegen, dass sie das Früherkennungsangebot für ihr Kind nutzen, ohne dabei die vertraulichen Informationen des Gelben Heftes weitergeben zu müssen.
Die wichtigsten Fragen dazu wurden hier zusammengefasst.
Das Gelbe Kinder-Untersuchungsheft wurde auch in die englische Sprache übersetzt.
Kontakt
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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