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Trix Buchholz/Charité

Aktuelles

16.12.2020

Evaluation nach § 7 des Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohl des Kindes für die Jahre 2011 bis 2017

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Die durchgeführte Evaluation des Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohl des Kindes konnte zeigen, dass die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U-Untersuchungen) zwischen 2011 und 2017 insgesamt deutlich gestiegen ist.

Ziel des Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohl des Kindes ist es, Kindern und Jugendlichen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Dafür soll die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen bei Kindern bis zum sechsten Lebensjahr durch ein Einladungswesen und Rückmeldeverfahren gefördert werden. 

Die durchgeführte Evaluation verfolgte das Oberziel, festzustellen, ob die gesetzlichen Regelungen zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sich bewährt haben oder gesetzgeberisches Handeln erforderlich ist. 

Insgesamt haben die Inanspruchnahmeraten der U-Untersuchungen deutlich zugenommen. Mit Ausnahme der U7 liegen die Wachstumsraten der U-Untersuchungen immer höher als die Wachstumsraten der Kinder bzw. Untersuchungstermine. Weiterhin zeigen sich aber ab der U7a Inanspruchnahmeraten unter 90 %. Auch bestehen starke bezirkliche Unterschiede bei der Teilnahme an den U-Untersuchungen....

Hier finden Sie den kompletten Evaluationsbericht.

 

Kontakt

Zentralestelle vom

Einladungs- und Rückmeldewesen für

Kinder-Früherkennungsuntersuchungen

bei der Charité

Augustenburger Platz 1

13353 Berlin



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