
Über die Zentrale Stelle
Die Zentrale Stelle und die Vertrauensstelle bei der Charité – Universitätsmedizin Berlin informieren hier über ihre Aufgaben.
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Was ist die Aufgabe der Zentralen Stelle bei der Charité?

Sie wurde vom Senat mit der Durchführung des Einladungs- und Rückmeldeverfahrens beauftragt. Dazu muss sie verschiedene Daten abgleichen:
- Die Daten aller Berliner Kinder, die an den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 teilnehmen sollen, erhält die Zentrale Stelle vom Melderegister.
- Die Daten der Neugeborenen mit den ihnen zugeteilten SC-ID-Nummern werden durch das Screeninglabor übermittelt.
- Die Berliner Kinder- und Jugendärzte übermitteln nach jeder durchgeführten Früherkennungsuntersuchung der Zentralen Stelle einen Barcode-Aufkleber des Kindes, die Bezeichnung der durchgeführten Untersuchung und das Untersuchungsdatum.
- Wenn die Untersuchung außerhalb des Landes Berlin durchgeführt wird, dann sollen die Eltern (Erziehungsberechtigte) des untersuchten Kindes eine Untersuchungsbescheinigung der Zentralen Stelle übermitteln.
Die Zentrale Stelle kann aus diesen Daten ersehen, welche Kinder bis zu einem festgelegten Stichtag noch nicht zur Untersuchung vorgestellt wurden. Sie lädt die Eltern der Kinder ein, ihre Kinder zur Untersuchung vorzustellen, und informiert über Inhalt und Zweck der jeweiligen Untersuchung.
Sollte nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes (Toleranzzeit) nach Absenden der Einladung keine Untersuchungsbescheinigung eingegangen sein, informiert die Zentrale Stelle den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des jeweiligen Bezirksamtes darüber, welche Kinder nicht untersucht wurden. Deren Eltern wird vom KJGD ein Hausbesuch und bei Bedarf Beratung und Unterstützung angeboten.
Das Verfahren ist so gestaltet, dass keine medizinischen Informationen an die Zentrale Stelle weitergeleitet werden. Das Verfahren ist mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Hinweis
Liebe Eltern (Erziehungsberechtigte), wundern Sie sich also nicht, wenn Sie beim Versäumen einer Kinder-Früherkennungsuntersuchung benachrichtigt werden.
Verstehen Sie es bitte als hilfreiche Erinnerung an eine sinnvolle Untersuchung für Ihr Kind.
Was ist die Aufgabe der Vertrauensstelle?

Die Vertrauensstelle stellt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sicher.
Da die Screening-ID für zwei voneinander getrennte Verfahren verwendet wird, wurde bei der Zentralen Stelle eine sogenannte Vertrauenensstelle eingerichtet. Diese hat die Aufgabe, die jedem Kind individuell zugeordnete ID von einem Verfahren in das weitere Verfahren zu übergeben. Es erfolgt daher keine Verknüpfung von Datenbeständen des Neugeborenensreenings und des Einladungswesens.
Insbesondere werden keine medizinischen Informationen aus dem Neugeborenen-Screeninglabor an die Zentrale Stelle weitergeleitet.